Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43507
LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12 (https://dejure.org/2012,43507)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.2012 - L 6 U 2770/12 (https://dejure.org/2012,43507)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2012 - L 6 U 2770/12 (https://dejure.org/2012,43507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,43507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - besondere Gefahr - gefährliche Einrichtung - Weg zum Hotelzimmer nach einem Toilettenbesuch - Layover - Stewardess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anerkennung des Arbeitsunfalls einer Stewardess in der gesetzlichen Unfallversicherung ohne Rufbereitschaft während des Layover

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls einer Stewardess in der gesetzlichen Unfallversicherung während des Layover

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12
    Diese Tatsache reicht für sich alleine zur Begründung eines rechtlich bedeutsamen inneren Zusammenhanges mit der versicherten Tätigkeit nicht aus (vgl. zum Folgenden BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 13/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 26).

    Es muss sich um eine besondere vom Üblichen abweichende Gefahrensituation handeln, mit der der Versicherte nicht hat rechnen können (BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 13/07 R - Juris).

    Denn die Treppe verfügt über zwei Geländer mit festem Handlauf, die einer erhöhten Sturzgefahr entgegenwirken (Abgrenzung zum Fall der Wendeltreppe mit Kordel BSG, Urteil vom 18. März 2008 a.a.O.).

  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74

    Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12
    Einen lückenlosen Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen mit der Erwägung, dass der Reisende gezwungen sei, sich an einem fremden Ort in einer fremden Umgebung aufzuhalten, hat das BSG aber stets abgelehnt (grundlegend bereits Urteil vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 - BSGE 8, 48).

    Auch auf Geschäftsreisen entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von seinen betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen widmet (Beispiele: Urteile vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 - BSGE 39, 180: Bad im Hotelswimmingpool; vom 22. Juni 1976 - 8 RU 148/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 21: Besuch des Oktoberfestes im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung; vom 30. Mai 1985 - 2 RU 9/84 - SozR 2200 § 539 Nr. 110: privater Spaziergang während der arbeitsfreien Zeit) .

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitbegrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern u.a. für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262; und vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitbegrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern u.a. für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262; und vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196).
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91

    Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12
    Allerdings genügt die Erwägung, dass dem auf einer Dienstreise befindlichen Versicherten der Unfall nicht zugestoßen wäre, wenn er zu Hause geblieben wäre, in dieser Allgemeinheit nicht, um den Versicherungsschutz zu bejahen (BSG, Urteil vom 4. August 1992 - 2 RU 43/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 17).
  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96

    Anerkennung eines während einer Dienstreise erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12
    Auch bei einer Dienstreise bieten sich nämlich nach der Lebenserfahrung zahlreiche Gelegenheiten, bei denen sich der Reisende außerhalb einer solchen Beziehung zum Unternehmen befindet (vgl. BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 29/96- Juris).
  • BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12
    Einen lückenlosen Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen mit der Erwägung, dass der Reisende gezwungen sei, sich an einem fremden Ort in einer fremden Umgebung aufzuhalten, hat das BSG aber stets abgelehnt (grundlegend bereits Urteil vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 - BSGE 8, 48).
  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75

    Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12
    Auch auf Geschäftsreisen entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von seinen betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen widmet (Beispiele: Urteile vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 - BSGE 39, 180: Bad im Hotelswimmingpool; vom 22. Juni 1976 - 8 RU 148/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 21: Besuch des Oktoberfestes im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung; vom 30. Mai 1985 - 2 RU 9/84 - SozR 2200 § 539 Nr. 110: privater Spaziergang während der arbeitsfreien Zeit) .
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 3/89

    Unfallversicherungsschutz bei Saunabesuch während Dienstreise

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12
    Kein besonderer Gefahrenherd ist z. B. anzunehmen beim Ausrutschen auf nassen Fliesen in Saunabädern oder Duschräumen, weil die latente Gefahr des Ausrutschens allgemein bekannt ist (BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 2 RU 3/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 95).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - L 6 U 9/08

    Abgrenzung der betrieblichen Zurechnung von der privaten bei einem Unfallereignis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12
    Denn gerade bei Unfällen innerhalb eines Hotels kommt es darauf an, ob sich der Reisende rein persönlichen, von der versicherten Tätigkeit nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen widmet (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. März 2011 - L 6 U 9/08 - Juris zum Duschen).
  • BSG, 30.05.1985 - 2 RU 9/84

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Gesetzliche Unfallversicherung - Tödlicher

  • BSG, 26.01.1983 - 9b/8 RU 38/81
  • SG Heilbronn, 27.12.2017 - S 13 U 1826/17

    Sturz auf der Toilette während der Arbeit nicht unfallversichert!

    Nicht hierzu zählen solche, die einem in ihren speziellen Eigenarten während des normalen Verweilens am Wohn- oder Betriebsort begegnen, z.B. die gewöhnliche Härte des Fußbodens, der Toilettenarmaturen oder des Materials der Kabinenverschalung oder deren Tür (LSG Baden-Württemberg Urteil v. 30.7.2015, Az.: L 6 U 526/13 u.Verw.a. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.09.2012, Az.: L 6 U 2770/12 - rechtskräftig BSG, Beschluss v. 16.01.2013, Az.: B 2 U 2770/12 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2015 - L 6 U 526/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Nicht hierzu zählen solche, die einem in ihren speziellen Eigenarten während des normalen Verweilens am Wohn- oder Betriebsort begegnen, z. B. die gewöhnliche Härte des Fußbodens, der Toilettenarmaturen oder des Materials der Kabinenverschalung oder deren Tür (vgl. auch Urteil des Senats vom 20.09.2012 - L 6 U 2770/12 - rechtskräftig BSG, Beschluss vom 16.01.2013 B 2 U 2770/12 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - L 9 U 445/18
    Dies hat bereits das SG ausführlich unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 30.7.2015 - L 6 U 526/13 -, vom 20.09.2012 - L 6 U 2770/12 -, vom 25.10.2001 - L 10 U 1968/00 -, vom 29.01.2016 - L 8 U 2950/14 -, jeweils m.w.N., juris) und des BSG (Urteile vom 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R, vom 02.07.1996 - 2 RU 34/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 15; vom 06.12.1989 - B 2 RU 5/89 -, vom 30.07.1971 - 2 RU 200/69 -, jeweils m.w.N., juris) dargestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht